Anmeldung

Registrierung und Einverständniserklärung

Registrierung für das Erstgespräch mit Anamnese - Fragebogen 

Haben Sie bereits einen Termin?

Sollten Sie diese Registrierung nicht innerhalb von 24 Std. nach telefonischer Terminvergabe ausgefüllt haben, ist es wahrscheinlich, dass der Termin anderweitig vergeben wurde. Rufen Sie unter diesen Umständen bitte noch einmal in der Praxis an.

Registrierung und Einverständniserklärung

Nach Ihrer vollständigen Registrierung werden wir Sie kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Ja, ich möchte auch
Eiseninfusion – Ich möchte eine Eiseninfusion bekommen. Pro Eiseninfusion mit 500 mg Eisen zahle ich 245.- Euro. Der Betrag kann in Bar Vorort gezahlt werde. Die Eisenspeicher-Laborwerte bringe ich zum Termin mit.

Erforderliches für das Erstgespräch

Behandlungsvertrag

Internationale Praxis für ganzheitliche individuelle Medizin
Dr. med. Rainer Didier

Nordhofstr. 173
32130 Enger


Bitte lesen Sie den folgenden Vertragstext vollständig durch und bestätigen Sie unten mit dem Häkchen.

Behandlungsvertrag über individuelle Gesundheitsleistungen

Internationale Praxis für ganzheitliche individuelle Medizin
Dr. med. Rainer Didier
Nordhofstr. 173, 32130 Enger

Behandlungshonorare werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet. Beispiele:

GoÄ-Nr. Steigerungssatz Leistungsbeschreibung Betrag
30 + 860 3,5 Erstgespräch ganzheitliche Medizin 60 Minuten 360 €
31 + 801 + 855 2,5 Folgegespräche ganzheitliche Medizin 30 Minuten 150 €
1 Beratung pro Minute 5 €
1a Erst-Beratung pro Minute 6 €

Zahlung und Terminabsagen

Im Rahmen der ärztlichen Beratung und Behandlung werden in Ihrem konkreten Fall voraussichtlich die in diesem Behandlungsvertrag festgehaltenen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) anfallen. Die GoÄ liegt zur Einsichtnahme in der Praxis bereit.

Die Abrechnung erfolgt zum Teil in Anlehnung an die GoÄ, wobei einige spezielle diagnostische und therapeutische Leistungen, die auf besonderen Erfahrungen und Fertigkeiten basieren und nicht in der GoÄ aufgeführt sind, analog bewertet und abgerechnet werden, auch IGeL-Leistungen genannt.

Auch können darunter Leistungen sein oder Laborleistungen angefordert werden, die über das als „allgemein medizinisch notwendige Maß" hinausgehen bzw. deren „medizinische Notwendigkeit" beispielsweise durch einen Versicherer u.a. auf Grund von Sparmaßnahmen häufig in Frage gestellt werden.

Im Anschluss an die Behandlung werden Sie eine Rechnung erhalten, in der die erbrachten Leistungen aufgeführt und der Gebührensatz unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen festgelegt ist.

Die genannten Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb der genannte Betrag von Ihnen selbst zu tragen ist.

Sofern Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie an Werktagen spätestens 24 Stunden vorher persönlich oder telefonisch absagen.

Sagen Sie einen Termin nicht rechtzeitig ab, haben Sie den jeweiligen Bruttobetrag gemäß § 615 BGB privat zu zahlen. Ihre Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nicht.

Das vereinbarte Honorar kann sowohl unter als auch über dem Betrag liegen, welchen private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen ersetzen. Fehlende Versicherung, Unterversicherung sowie versicherungsvertragliche oder beihilferechtliche Vorschriften sind nicht Bestandteil des Behandlungsvertrags und erlauben keine Kürzungen der Liquidation.

Sämtliche Ansprüche, die aus dem Behandlungsvertrag resultieren, dürfen von Ihnen weder abgetreten noch verpfändet werden, soweit sie nicht dem gesetzlichen Forderungsübergang unterliegen.

Sollte es im Laufe der Behandlung zu einer Kommunikation über digitale Medien kommen (E-Mail, Messenger, WhatsApp oder Ähnliches), stimmt der Patient hiermit auch den entsprechenden Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienste zu und entbindet den Arzt aus jeglicher Haftung, die aus der Nutzung dieser Dienste entstehen könnte. Rechnungen und Therapiepläne werden unverschlüsselt per E-Mail versendet; auch hier stimmt der Patient den entsprechenden Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienste zu und entbindet den Arzt aus jeglicher Haftung, die aus der Nutzung dieser Dienste entstehen könnte.

Schweigepflichtentbindung

Im Rahmen des Erstgesprächs wird mit dem Arzt vereinbart, gegenüber welchen Stellen oder Personen die Praxis von der Schweigepflicht entbunden wird. Diese Vereinbarung wird in der Praxis schriftlich erfasst.

Aufklärung und Einwilligung

Es erfolgte eine umfassende Aufklärung insbesondere über Nutzen, Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose und die Therapie.

Bei der Behandlung wird einem Off-Label-Use von Medikamenten zugestimmt. Off-Label-Use bedeutet, dass ein Medikament (arzneilicher Wirkstoff) außerhalb seiner arzneirechtlichen Zulassung eingesetzt wird. Dies betrifft vor allem Aspekte der Zulassung wie Anwendungsgebiete, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Behandlungsdauer. Laborkosten werden gesondert berechnet und können je nach Indikation und Notwendigkeit bis zu mehrere Hundert Euro betragen. Diese können vor Probenentnahme abgefragt werden.

Ich willige ausdrücklich in die durchzuführenden, oben dargestellten privatärztlichen Behandlungsmaßnahmen ein und wünsche diese.

Sollte eine Bestimmung dieses Behandlungsvertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Ihr Praxisteam

Bitte lesen Sie den folgenden ausführlichen Vertragstext mit Abrechnungsdetails und Datenschutzinformation vollständig durch und bestätigen Sie unten mit dem Häkchen.

Abrechnung der ärztlichen Leistungen – Dr. Didier

(zum Verbleib in der Praxis)
Stand: Enger, den 16. Juni 2026

Die Abrechnung erfolgt zumeist in Anlehnung der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) 1996, wobei einige spezielle diagnostische und therapeutische Leistungen, die auf besonderen Erfahrungen und Fertigkeiten basieren und nicht in der GoÄ aufgeführt sind, analog bewertet und abgerechnet werden müssen, auch IGeL-Leistungen genannt. Teilweise werden zudem Laborleistungen angefordert, die über das als „allgemein medizinisch notwendige Maß" hinausgehen, bzw. deren „medizinische Notwendigkeit" durch Versicherer u.a. auf Grund von Sparmaßnahmen immer öfter in Frage gestellt werden.

Fehlende Versicherungen oder Unterversicherungen sowie beihilferechtliche Vorschriften oder Einschränkungen sind nicht Gegenstand dieses Behandlungsvertrages und erlauben keine Kürzungen unserer Liquidationen, die sich ohne gesonderte Verabredung nach dem 1,8 bis 5-fachen Gebührensatz bemessen. Eine Erstattung der Behandlungskosten (auch Fremdkosten wie z.B. Laborkosten, Medikamente die zum Teil nicht wissenschaftlich anerkannt sind, …) durch Erstattungsstellen ist somit möglicherweise nicht bzw. nicht im vollen Umfang gewährleistet.

Bei der Behandlung wird einem Off-Label-Use von Medikamenten zugestimmt. Off-Label-Use bedeutet, dass ein Medikament (arzneilicher Wirkstoff) außerhalb seiner arzneirechtlichen Zulassung eingesetzt wird; dies betrifft vor allem Aspekte der Zulassung wie Anwendungsgebiete, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Behandlungsdauer. Laborkosten können je nach Indikation und Notwendigkeit bis zu mehreren Hundert Euro betragen. Diese können vor der Blutabnahme abgefragt werden und werden einstimmig mit dem Patienten abgesprochen.

Zudem werden folgende Vereinbarungen getroffen:

Ziffer GoÄ 30 kann, wenn dies medizinisch nötig ist, auch häufiger als 1x / Jahr abgerechnet werden (entgegen der Bestimmungen der GoÄ).

Ziffer GoÄ 31 kann, wenn dies medizinisch nötig ist, auch häufiger als 6x / Jahr abgerechnet werden (entgegen der Bestimmungen der GoÄ).

Ziffer GoÄ 30 „Homöopathische / Orthomolekulare Erstanamnese" wird in der Regel mit einem 3,5-fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 183,61 €).

Ziffer GoÄ A30 „Ernährungsmedizinische Erstanamnese" wird in der Regel mit einem 3,5-fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 183,61 €).

Ziffer GoÄ A860 „Regulationsmedizinische Anamnese" wird in der Regel mit einem 3,5-fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 187,69 €).

Ziffer GoÄ 31 „Homöopathische / Orthomolekulare Folgeanamnese" wird in der Regel mit einem 3,5-fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 91,80 €).

Ziffer GoÄ A31 „Ernährungsmedizinische Folgeanamnese" wird in der Regel mit einem 3,5-fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 91,80 €).

Ziffer GoÄ 1 „Beratung – auch per Telefon / FB / SMS / E-Mail / WhatsApp" wird in der Regel mit einem 3,5-fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 16,32 €).

Ziffer GoÄ 3 „Eingehende Beratung – auch per Telefon / FB / SMS / E-Mail / WhatsApp" wird in der Regel mit einem 3,5-fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 30,60 €).

Alle GoÄ-Ziffern der amtlichen Gebührenordnung können bei Bedarf analog abgerechnet werden (der Wert der erbrachten Leistung bleibt gleich, nur der Leistungstext ändert sich). Ansonsten werden die Leistungen als IGeL-Leistung abgerechnet.

Privatleistungen erbracht durch Dr. Didier

  • Störfeld-Therapie nach Didier: 175 € inkl. Beratung, Untersuchung und Störfeld-Therapie in Anlehnung an die klassische Neuraltherapie (Zeitaufwand ca. 30 Minuten)
  • Homöopathische Erstanamnese – Dr. Didier, Dauer circa 1 Stunde: ca. 360 € ohne Laborkosten
  • Ganzheitlich-medizinische Erstanamnese – Dr. Didier, Dauer circa 1 Stunde: ca. 360 € ohne Laborkosten
  • Zahn-medizinische Erstanamnese – Dr. Didier, Dauer circa 1 Stunde: ca. 360 € ohne Laborkosten
  • Umweltmedizinische Erstanamnese – Dr. Didier, Dauer circa 1 Stunde: ca. 360 € ohne Laborkosten
  • Ernährungsmedizinische / Mikronährstofftherapeutische Erstanamnese – Dauer circa 1 Stunde: ca. 360 € ohne Laborkosten
  • Coimbra-Protokoll – Erstgespräch (Dauer circa 1 Stunde): ca. 360 € ohne Laborkosten
  • Dauert eine Konsultation länger, werden zusätzlich 6 € pro Minute berechnet
  • Folgekonsultationen (ca. 30 Minuten): Beratungen werden minutengenau abgerechnet – 1 Minute entspricht 5 € (z.B. 10 Minuten = 50 €, 30 Minuten = 150 €)
  • Eisen-Infusionen 245 € pro 500 mg Eisen
  • Blutegeltherapie: 15 € pro Blutegel, Setzen durch geschultes Praxispersonal (meist sind 4–5 Blutegel nötig)
  • Laborkosten je nach Aufwand und Notwendigkeit in Absprache mit dem Patienten: 5 € – 1500 €
  • Hausbesuche in der Umgebung von Ostwestfalen: 360 € pro Stunde plus Kilometergeld
  • Wochenend-Zuschlag: 12,82 €
  • Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde: 4,08 €
  • Zuschlag für Leistungen 20–22 Uhr und 6–8 Uhr: 10,49 €
  • Zuschlag für Leistungen 22–6 Uhr: 18,65 €
  • Infusionstherapie je Sitzung, länger als 30 Minuten: 24,12 € plus Medikamente
  • Infusionstherapie je Sitzung, kurz: 16,07 € plus Medikamente

Grundsätzlich werden Folgeberatungen nach Zeit abgerechnet. Pro 1 Minute werden 5 € berechnet (bei 10 Minuten Beratung z.B. 50 €). Es spielt keine Rolle, ob die Zeit für persönliche Gespräche in der Praxis oder für Telefonate, E-Mails, WhatsApp o.ä. anfällt.

Da es sich bei meiner Praxis um eine reine Terminpraxis handelt, werden Sprechstundentermine / Behandlungstermine, die nicht rechtzeitig (24 Std. vor dem abgesprochenen Termin) abgesagt werden, in Rechnung gestellt:

  • 30-Min.-Termine werden mit mindestens 150 € berechnet
  • 60-Min.-Termine mit mindestens 300 €

Sollte es im Laufe der Behandlung zu einer Kommunikation über digitale Medien kommen (E-Mail, Messenger, WhatsApp oder Ähnliches), stimmt der Patient hiermit auch den entsprechenden Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienste zu und entbindet den Arzt aus jeglicher Haftung, die aus der Nutzung dieser Dienste entstehen könnte. Rechnungen und Therapiepläne werden unverschlüsselt per E-Mail versendet; auch hier stimmt der Patient den entsprechenden Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienste zu und entbindet den Arzt aus jeglicher Haftung, die aus der Nutzung dieser Dienste entstehen könnte.

Sämtliche Ansprüche, die aus dem zwischen Arzt und Patient bestehenden Behandlungsvertrag resultieren, können – soweit sie nicht dem gesetzlichen Forderungsübergang unterliegen – von dem Patienten weder abgetreten noch verpfändet werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Teile Herford. Die Gebührenordnung für Ärzte liegt zur Einsichtnahme bereit.

Der Patient, sein Vormund oder Erziehungsberechtigter stimmt hiermit obigem Behandlungsvertrag in allen Punkten zu. Zudem erlaubt der Patient, sein Vormund oder Erziehungsberechtigter, dass nach § 73 Abs. 1 b Satz 1 SGB V der Arzt die für die Behandlung erforderlichen Behandlungsdaten und Befunde bei dem Hausarzt und anderen Leistungserbringern anfordern und / oder an diese weitergeben darf.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Herford.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Patienteninformation zum Datenschutz

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Dr. med. Rainer Didier
Praxisname: Internationale Praxis für Ganzheitliche Medizin Dr. Didier und Kollegen
Adresse:
Nordhofstr. 173
32130 Enger
Kontakt: Tel. +49 5224 994677
Mail: praxis@ganzheitlicheMedizin.de

Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
Name: Dr. med. Rainer Didier
Kontakt: Tel. +49 5224 994677, Mail praxis@ganzheitlicheMedizin.de

2. Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, E-Mailadressen, Versicherungsdaten, Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.

3. Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen sowie zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

4. Speicherung Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut § 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.

5. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 384240

6. Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Ihr Praxisteam
Internationale Praxis für ganzheitliche individuelle Medizin
Dr. med. Rainer Didier
Nordhofstr. 173, 32130 Enger

ganzheitlichemedizin-logo-1

Adresse

Nordhofstr. 173
(Zufahrt über Kuckuckspfad)
32130 Enger

ganzheitlichemedizin-logo-1

Sie können uns erreichen unter

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
geschlossen