Zahlung und Terminabsagen
Im Rahmen der ärztlichen Beratung und Behandlung werden in Ihrem konkreten Fall voraussichtlich die in diesem Behandlungsvertrag festgehaltenen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anfallen. Die GOÄ liegt zur Einsichtnahme in der Praxis bereit.
Die Abrechnung erfolgt zum Teil in Anlehnung an die GOÄ, wobei einige spezielle diagnostische und therapeutische Leistungen, die auf besonderen Erfahrungen und Fertigkeiten basieren und nicht in der GOÄ aufgeführt sind, analog bewertet und abgerechnet werden, auch IGeL-Leistungen genannt.
Auch können darunter Leistungen sein oder Laborleistungen angefordert werden, die über das als „allgemein medizinisch notwendige Maß“ hinausgehen bzw. deren „medizinische Notwendigkeit“ beispielsweise durch einen Versicherer u.a. auf Grund von Sparmaßnahmen häufig in Frage gestellt werden.
Im Anschluss an die Behandlung werden Sie eine Rechnung erhalten, in der die erbrachten Leistungen aufgeführt und der Gebührensatz unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen festgelegt ist.
Die genannten Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb der genannte Betrag von Ihnen selbst zu tragen ist.
Sofern Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie an Werktagen spätestens 24 Stunden vorher persönlich oder telefonisch absagen.
Sagen Sie einen Termin nicht rechtzeitig ab, haben Sie den jeweiligen Bruttobetrag gemäß § 615 BGB privat zu zahlen. Ihre Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nicht.
Das vereinbarte Honorar kann sowohl unter als auch über dem Betrag liegen, welchen private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen ersetzen. Fehlende Versicherung, Unterversicherung sowie versicherungsvertragliche oder beihilferechtliche Vorschriften sind nicht Bestandteil des Behandlungsvertrags und erlauben keine Kürzungen der Liquidation.
Sämtliche Ansprüche, die aus dem Behandlungsvertrag resultieren, dürfen von Ihnen weder abgetreten nach verpfändet werden, soweit sie nicht dem gesetzlichen Forderungsübergang unterliegen. Sollte es im Laufe der Behandlung zu einer Kommunikation über digitale Medien kommen (E-Mail, Messenger, WhatsApp, oder Ähnliches) stimmt der Patient hiermit auch den entsprechenden Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienste zu und entbindet den Arzt aus jeglicher Haftung, die aus der Nutzung dieser Dienste entstehen könnte. Rechnungen und Therapiepläne werden unverschlüsselt per Mail versendet, auch hier stimmt der Patient den entsprechenden Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienste zu und entbindet den Arzt aus jeglicher Haftung, die aus der Nutzung dieser Dienste entstehen könnte.